Vorteile für Arbeitgeber

  • Das abgebende Unternehmen kann zügig notwendige Umstrukturierungen durchführen und wird nicht durch Kündigungen in der effektiven Arbeitsweise eingeschränkt.
  • Durch den Abschluss von Aufhebungsverträgen gibt es kaum arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen.
  • Die Finanzierung des Beschäftigungstransfers erfolgt über die Löhne und Gehälter, die während der individuellen Kündigungsfristen ohnehin zu zahlen sind und führen in der Regel zu einer deutlichen Verlängerung der Verweildauer in der Transfergesellschaft im Vergleich zu den Kündigungsfristen.
  • Die BZSK unterstützt die Unternehmen bei der Abwicklung der Personalanpassungsmaßnahmen.