Voraussetzungen
- Auf Grund von strukturellen oder innerbetrieblichen Ursachen (z.B. Rationalisierung) liegt ein dauerhafter Arbeitsausfall vor.
- Die Bejahung der Betriebsänderung ist nicht abhängig von der Unternehmensgröße.
- Es muss ein Sozialplan abgeschlossen werden, der die Modalitäten der Transfermaßnahme und der Transfergesellschaft regelt.
- Vor Eintritt in die Transfergesellschaft ist eine Transfermaßnahme durchzuführen.
- Entsprechende Anträge für Transfermaßnahmen und Transferkurzarbeitergeld sind vor Beginn der Maßnahmen bei der Agentur für Arbeit zu stellen. Diese Aufgaben übernimmt die BZSK.

